Die russischen Behörden auf der Krim haben von April 2014 bis September 2018 Verwaltungsverfahren gegen 353 Personen eröffnet und damit die friedliche Versammlungsfreiheit auf der gesamten Halbinsel erheblich behindert.
Gemäß der Menschenrechtsgruppe der Krim, wurden Strafanzeigen gegen 12 Personen erhoben.
Einer dieser Fälle, nämlich der „Fall vom 26. Februar“, führte zu acht Verurteilungen: 8 Jahre Freiheitsstrafe in einem Gefängnis mit strengem Regime für Ahmet Chiygoz (der später infolge politischer Verhandlungen freikam) und sieben Bewährungsstrafen, wie in dem Bericht erwähnt.
„Richter“ von der Krim haben auch die Eröffnung von Verwaltungsverfahren gegen 367 Menschen bestätigt, die zu 334 Geldstrafen im Wert von 3,95 Millionen Rubel geführt haben.
„Administrative Inhaftierung und Zivildiensturteile (22 bzw. 11 Urteile) wurden auch Personen auferlegt, die an friedlichen Versammlungen teilnahmen“, sagt die Menschenrechtsgruppe.
Im September führten russische Sicherheitskräfte fünf Durchsuchungen in der annektierten Krim durch und eröffneten ein Verwaltungsverfahren gegen sieben Krimtataren; Die Gerichte büßten sie mit 2.000 Rubel und verurteilten sie zu insgesamt 27 Tagen Verwaltungshaft.
Auf der 39th-Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf sagte Refat Chubarov, der Leiter des Medjlis der Krimtataren, dass Grundfreiheiten, einschließlich der Freiheit der friedlichen Versammlung, der Vereinigungsfreiheit, der Religionsfreiheit und der Freiheit der Bewegung, auf der gesamten Krim-Halbinsel verletzt werden.