- Politische Gefangenen der Krim

Koltschenko Aleksandr Aleksandrowitsch

Verurteilt nach
Art. 205 Teil 2 StGB RF („Die Verübung eines terroristischen Akts, die von einer Personengruppe nach vorheriger Verabredung begangen wurde“) und Art. 205.4 Teil 2 StGB RF („Die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, d.h. einer organisierten Gruppe von Personen, zur Vorbereitung oder Ausführung der in den Artikeln 205.1, 205.2, 206, 208, 211, 220, 221, 277, 278, 279 und 360 des StGB RF vorgesehenen Straftaten“)

In Kürze
Koltschenko Aleksandr Aleksandrowitsch wurde am 26. November 1989 in Simferopol geboren. Koltschenko ist ein Antifaschist. Verurteilt zu 10 Jahren Freiheitsentzug in einer Besserungskolonie mit strengem Regime. In Haft sein dem 16. Mai 2014.

Grund
Koltschenko wird beschuldigt, sich am Brandanschlag gegen die Geschäftsstelle der Partei „Einiges Russland“ beteiligt zu haben. Seine Beteiligung bestünde darin, die anliegende Straße beobachtet zu haben, während Tschirnij und Borkin die Räumlichkeiten in den Brand setzten. Der Sachschaden des Brandes wurde auf 200 Tausend Rubel geschätzt, Opfer und Verletzte gab es nicht.

Geschichte
Aus den Akten der Ermittler geht hervor, dass Koltschenko bei der Verhaftung am 16. Mai 2014 ein Schuldgeständniss ablegte. Um Folgenden änderte er jedoch teilweise seine Position. Er gab an, sich am Brandanschlag beteiligt zu haben, indem er die anliegende Straße überwachte, aber er stimmt der Qualifizierung dieser Tat als einem terroristischen Akt nicht zu. Seinen Angaben nach wollte Koltschenko auf diesem Weg den Protest gegen die Partei äußern, welche die Einführung von Militärtruppen in die Ukraine ermöglichte und dieser Partei einen symbolischen Schaden anrichten.

Koltschenko wurde am 16. Mai 2014 in Simpferopol festgenommen, unter Arrest gestellt und nach Moskau überführt. Am 31. März 2015 wurde Koltschenko angeklagt. Am 11. Juni wurde bekannt, dass die Anklagen gegen Sentsow und Koltschenko
genehmigt und an das Nordkaukasische Bezirksmilitärgericht zum Zweck der Durchführung des Gerichtsverfahrens weitergeleitet wurden. Am 25. August 2015 wurde Sentsow zu 20 und Koltschenko zu 10 Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie mit strengem Regime verurteilt.