- Politische Gefangenen der Krim

Klych Stanislaw Romanowitsch

verurteilt nach
Art. 209 Teil 2 StGB RF (“Beteiligung an einer dauerhaften bewaffneten Gruppe (Bande) oder an den von ihr begangenen Überfällen”); Art. 105 Teil 2 a,b,g StGB RF (“Vorsätzliche Herbeiführung des Todes von zwei oder mehr Personen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer dienstlichen Tätigkeit oder der Erfüllung einer öffentlichen Pflicht, die von einer Personengruppe nach vorheriger Verabredung begangen wurde”).

In Kürze
Klych Stanislaw Romanowitsch, Lehrbeauftragter an der Kiewer Berufsschule für Logistik und Wirtschaft. Verurteilt zu 20 Jahren Freiheitsentzug in einer Besserungskolonie mit strengem Regime. Offizielle Verhaftung am 22. August 2014, tatsächlicher Freiheitsentzug seit dem 8. August 2014.

Begründung
Das Strafverfahren wurde im Jahr 2000 auf Grund der Beteiligung der Mitglieder der in Russland verbotenen Organisation “UNA-UNSO” (“Ukrainskaja Nazionalnaja Assambleja – Ukrainskaja Narodnaja Samooborona”) an den kriegerischen Handlungen auf der Seite der tschetschenischen Separatisten in den Jahren 1994-1996 eingeleitet.

Geschichte
Stanislaw Klych, Staatsbürger der Ukraine, Wohnsitz in Kiew, wurde am 8. August 2014 in der russischen Stadt Orjol verhaftet, wo er eine Freundin besuchen wollte, welche er zuvor auf der Krim kennen gelernt hatte. Dort wurde er festgenommen und nach Art. 19.3 Teil 1 OWiG RF („Nicht-Befolgen von Weisungen eines Polizeibeamten“) zu 15 Tagen Arrest verurteilt. Nach einer Woche, am 15 August 2014, “erinnert” sich der seine Strafe absitzende Zeuge der Anklage Aleksandr Malofeew daran, Stanislaw Klych im Jahr 1995in Grosny unter den Kämpfern der UNA-UNSO gesehen zu haben.

Am 30. August 2014 wurde Klych angeklagt, Verbrechen nach Art. 209 Teil 2 StGB RF (“Beteiligung an einer dauerhaften bewaffneten Gruppe (Bande) oder an den von ihr begangenen Überfällen”) und nach Art. 105 Teil 2 a, b, g StGB RF
(“Vorsätzliche Herbeiführung des Todes von zwei oder mehr Personen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer dienstlichen Tätigkeit oder der Erfüllung einer öffentlichen Pflicht, die von einer Personengruppe nach vorheriger Verabredung begangen wurde”) begangen zu haben.

Nach Angaben der Ermittler war Klych in den Jahren 1994-2006 an der dauerhaften bewaffneten Gruppe (Bande) “Wiking” beteiligt. “Wiking” bestünde, so die Ermittler, aus ukrainischen Nationalisten, welche auf Seiten der tschetschenischen Separatisten kämpften. Der Leiter dieser Bande sei Nikolaj Karpjuk gewesen. In der Anklageschrift wurde behauptet, dass diese bewaffnete Gruppe (Bande) für den Tod von 30 und Körperverletzung von 13 russischen Militärangehörigen der 131-sten motorisierten Schützenbrigade während der Kämpfe in der Stadt Grosny im Zeitraum vom 31. Dezember 1994 bis 2. Januar 1995 verantwortlich war.

Am 30. Juli 2015 wandte sich Klych an das EGMR mit einer Beschwerde über Folter und andere Rechtsverletzungen. In seiner Beschwerde teilt er mit: “Gegen mich wurden Maßnahmen ergriffen, um mich zu einer Falschaussage gegen mich selbst zu zwingen. Gegen mich wurden illegale Untersuchungs- und Ermittlungsmethoden eingesetzt, ich wurde geschlagen und misshandelt, u.a. durch die Anwendung von Handschellen und Elektroschockern, durch langes Stehen auf den Knien. Ich habe zahlreiche Narben an Handgelenken und Beinen.”

Das Gerichtsverfahren gegen Karpjuk und Klych wurde am 15. September 2015 am Obersten Gericht der Republik Tschetschenien in der Stadt Grosny eröffnet. Am 26. Mai 2016 verurteilte der Richter Wachit Ismailow Stanislaw Klych zu 20 Jahren Freiheitsentzug in einer Besserungskolonie mit strengem Regime.