- Politische Gefangenen der Krim

Dadeu Nikolaj (Mikola) Petrowitsch 

verurteilt nach
Art. 282 Teil 2 StGB RF („Die Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung durch das zu Verfügung stellen von Mitteln zur Ausführung einer Straftat“)

In Kürze
Dadeu Nikolaj (Mikola) Petrowitsch  wurde am 15. Februar 1986 in der Stadt Nikolaew, UdSSR, geboren, Staatsbürger der Ukraine, 2014-2015 unterstützte Dadeu als Freiwilliger die ukrainischen Streitkräfte und freiwillige Formationen. Zum Zeitpunkt der Verhaftung wohnte er in der Stadt Noworossijsk in der Oblast Krasnodar und war dort vorübergehend gemeldet. Verurteilt zu einem Jahr und 6 Monaten Freiheitsentzug. Offizieller Haftbeginn – 10. Juli 2017, tatsächlicher Freiheitsentzug seit dem 13. Juni 2017.

Begründung
Nach Angaben der Ermittler leistete Dadeu im Zeitraum vom Anfang Oktober 2015 bis zum 26. Oktober 2015, während er sich auf dem Territorium der Ukraine befand, einem Mitglied der Organisation „Prawiy Sektor“ Beihilfe. Diese Organisation wurde in Russland am 17. November 2014 durch die Entscheidung №АКПИ14-1292сdes Obersten Gericht der Russischen Föderation auf Grund extremistischer Tätigkeit verboten.

Geschichte
Die Beihilfe für eine extremistische Organisation bestand laut den Ermittlern darin, dass Dadeu am 10. Oktober 2015 im Internet den Aufruf postete, der Organisation „Prawyj Sektor“ 4 Autoreifen zu spenden. Des weiteren habe er am 22. und 26. Oktober zwei identische Posts veröffentlicht, in denen er mitteilte, dass „Prawyj Sektor“ Kommunikationsmittel in Form von Walkie-Talkies braucht.

Am 13. Juni wurde Dadeu von Polizeibeamten festgenommen, da er in zwei zivilrechtlichen Verfahren zum administrativen Arrest verurteilt worden war. Am 10 Juli 2017 wurde Dadeu aus der Justizvollzugsanstalt für administrative Arrests („Spezprijomnik“) in die Ermittlungsabteilung der UFSB des Krasnodarer Kraj überführt, wo er gemäß Art. 33 Teil 5StGB RF („Mitbeteiligung an einer Straftat als Gehilfe, der die Begehung einer Straftat durch Ratschläge, Hinweise, Überlassung von Informationen, Mitteln und Werkzeugen unterstützt.“) und Art. 282 Teil 2 StGB RF („Die Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung durch das zu Verfügung stellen von Mitteln zur Ausführung einer Straftat“) angeklagt wurde. Im Anschluss an die Anklage wurde Dadeu verhaftet.

Am 21. Mai 2018 wurde Dadeu gemäß Art. 282 Teil 2 StGB RF für schuldig befunden und zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsentzug in einer Ansiedlungskolonie verurteilt.