Menschenrechtsbeauftragter zur Verurteilung von Ildar Dadin

Anlässlich der Verurteilung des russischen Bürgerrechtlers Ildar Dadin am 07.12. vor einem Moskauer Gericht erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, 09.12.:

Anlässlich der Verurteilung des russischen Bürgerrechtlers Ildar Dadin am 07.12. vor einem Moskauer Gericht erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, 09.12.:

Zusatzinformationen

Mit der Verurteilung von Ildar Dadin wurde in Russland erstmals eine Haftstrafe für die Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen verhängt. Ich bin bestürzt über das im neuen russischen Versammlungsgesetz vorgesehene, unverhältnismäßig hohe Strafmaß von drei Jahren Freiheitsentzug für eine friedliche Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit.

Die von der russischen Verfassung garantierten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden durch verschärfte Gesetze und ihre Anwendung unterminiert. Das bereitet mir große Sorgen.

Ich rufe die russische Regierung auf, wieder zu gewährleisten, dass auch kritische Stimmen aktiv am Prozess öffentlicher politischer Meinungsbildung teilnehmen können. Es muss sichergestellt werden, dass Gesetze, die diesen Prozess einschränken, im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen. Dazu hat sich Russland als Mitglied des Europarats verpflichtet.

Hintergrund:

Mit der Verurteilung von Ildar Dadin hat die russische Justiz erstmals eine 2014 eingeführte Verschärfung des Versammlungsrechts angewandt. Wurden Verstöße gegen das Demonstrationsrecht zuvor als Ordnungswidrigkeit gehandhabt, sind jetzt bei wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Dadin wurde für schuldig befunden, ab Herbst 2014 an mehreren von den Behörden nicht genehmigten, friedlichen politischen Protesten teilgenommen zu haben, wofür er jeweils mit Ordnungsstrafen zur Verantwortung gezogen worden war. Er stand seit Februar 2015 unter Hausarrest.

auswaertiges-amt.de