2016. Versammlungs und Vereinigungsfreiheit in Zahlen

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  • Zuletzt aktualisiert September 1, 2018

2016. Versammlungs und Vereinigungsfreiheit in Zahlen

Versammlungsfreiheit

Auch 2016 wurde das Recht russischenr Staatsangehörigen, friedliche Demonstrationen durchzuführen verletzt.

Es wurden mindestens 94 administrativen Arreste und 8 Strafverfahren gegen politische und zivilgesellschaftliche Aktivisten erhoben. Die Anzahl der Tage des administrativen Arrestes für die Durchführung von verschiedenen Protestaktionen (einschließlich bei Behörden zugestimmten Aktionen, Mahnwachen und Performances) liegt bei mindestens110 Tage.

Zu 3 Jahre Gefängnis wurde Jurij Starowerow wegen Gewaltausübung gegen einen Polizisten verurteilt.
Kirill Korschawin – zu 2,5 Jahre Strafkolonie, Wladislaw Schipowalow – zu 2 Jahre Strafkolonie, Sergej Below und Nasar Kollektsionow –  zu je 1,5 Jahre Strafkolonie – alle vier dafür, dass sie Gegenstände in der Stadt mit Farben der ukrainischen Fahne bemalt haben. 11 Monate Gefängnis wegen der Beleidigung eines Polizisten wurden zur schon bestehenden Haftstrafe Aktivisten Sergej Mochnatki angehängt.

Die Anzahl der Verhafteten (einschließlich Streikenden, Straßenkünstlern, Musikern und  Teilnehmer von Behörden genehmigten Aktionen) liegt bei mindestens 239 Personen.

Während die Anzahl der Arreste und Verhaftungen im Vergleich zu 2015 gesunken ist, hat die Gesamthöhe der Geldstrafen für die Verletzung des Gesetzes zu Versammlungen (einschließlich Straßenmusikanten, Organisatoren usw.) zugenommen und beträgt mindestens 1 578 000 Rubel.

2016 geb es mindestns 42 Angriffe auf Aktivisten und Menschenrechtler.

Mindestens 21 russische Bürger, darunter Aktivisten, Menschenrechtler und Journalisten, haben Russland verlassen und sind ins Exil gegangen. Mindestens 9 Personen davon befinden sich in der Ukraine, u.a als politische Migranten.

2016 wurden Gesetze verabschiedet, welche die Macht der exekutiven Gewalt gegenüber den Teilnehmer von Protestaktionen vergrößert. Im Februar wurden Erweiterungen zu den Artikeln 2 und 7 des Föderalen Gesetzes „Über Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen und Demonstrationszüge“ verabschiedet, die Proteste mit Fahrzeugen miKundgebungen  und die Errichtung von Zeltcamps mit Streiks vergleichen.

Im Sommer 2016 wurde der sogenannte „Antiterroristische Gesetzpaket von Jarowaja“ verabschiedet, der Korrekturen mehrerer föderaler Gesetze vornimmt. Zu dem Gesetzt gehören unter anderen der Paragraph „Über Nichtmitteilung einer Straftat“ und Veränderungen im Paragraph über Massenunruhen.

2016 kam es zu weiteren Arresten wegen des „Bolotnaja-Falls“: Maxim Panfilow aus Astrachan wurde in Haft genommen und später zu psychiatrischer Zwangsbehandlung verordnet. Dmitrij Butschenkow, gegen den Anklage erhoben wurde, hat eine Haftverlängerung bis zum 6. März erhalten. Natalia Pelewina, Mitglied der oppositionellen Partei PARNAS, befindet sich seit der Anklage unter Auflagen. Anatolij Leonin wurde festgenommen und später freigelassen.

Folgende Beteiligte des „Bolotnaja-Falls“ wurden 2016 freigelassen: antifaschistischer Aktivist Alexej Gaskarow, die Aktivisten Alexej Margolin und Sergej Kriwow (vorzeitige Entlassung auf Bewährung).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Russische Föderation für Verletzung der Artikel 5, 6 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention für schuldig erklärt und beschlossen, dass die Russische Föderation 32000 Entschädigung an Ewgenij Frumkin auszahlen muss. Der EGMR hat außerdem beschlossen den Journalisten Leonid Kowjasin von allen Verwürfe freizusprechen. Im Oktober 2016 hat der EGMR beschlossen, dass die Strafverfolgung in Rahmen des „Bolotnaja-Falls“ eine Einmischung in die Versammlungsfreiheit ist und deswegen hat dem Angeklagten Jaroslaw Beloussow eine Entschädigung in Höhe von 12,5 Tausend Euro zugerechnet.

Ildar Dadin, der erste Verhaftete, der zur Freiheitsentzug nach Art. 212.1 des Strafrechtsbuches der Russischen Föderation verurteilt wurde, hat im Oktober 2016 über ausgeübten Foltern seitens der Mitarbeiter des Gefängnisses berichtet. In Bezug auf Verschlechterung der Haftbedingungen von Dadin, hat der EGMR der Beschwerde, die Dadin früher eingereicht hatte, Priorität verliehen.

In Bezug auf Verletzungen der Versammlungsfreiheit im Jahre 2016 sollen auch folgende Handlungen der Vertreter der exekutiven Gewalt den Teilnehmer der Protestaktionen gegenüber erwähnt werden:

  • Arreste und Bestrafungen der Teilnehmer der Kundgebung von Kreditnehmer im Februar
  • Arreste von LGBT-Aktivisten während der Demonstration am 1. Mai in Sankt-Petersburg
  • Arreste der Fernlastfahrer, darunter Teilnehmer des „Traktor Marschbewegung“ im August, die ohne Anklage festgenommen wurden
  • Arreste der Teilnehmerinnen der Protestaktion zum Gedenken an Opfer des Terroranschlages in Beslan im September.

Versammlungsfreiheit auf der Krim

Vier Einwohner der Krim wurden für ihre Beteiligung an der Organisation „Hizb ut-Tachrir“ verurteilt, die in Russland als terroristische Organisation gilt. Ruslan Zejtullaew erhielt eine Haftstrafe von sieben Jahren, Ferat Sajfullaew, Rustem Waitow und Juri Primow wurden zu je fünf Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt.

Der Krimtatare Elvis Asanow, der gegen den Versuch des Gerichtes, ihn wie einen russischen Staatsbürger zu behandeln und ihn folglich in eine russische Haftanstalt zu verlegen, protestierte, beging direkt im Gerichtsaal einen Selbstmordversuch, in dem er sich die Zunge abschnitt.

Der Oberste Gerichtshof der Russischen Förderation wieß die Revision des Regisseurs Oleg Senzow, der 2015 zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, zurück.

 

Versammlungsfreiheit

Bis zum 5. Dezember wurden insgesamt 154 Organisationen in das Register der „Ausländischen Agenten“, 43 davon im Jahr 2016.

Drei weitere Organisationen wurden 2016 zu „unerwünscht“ auf dem Territorium der Russischen Föderation erklärt: Das National Democratic Institute for International Affairs, der Media Development Found und das International Republican Institute. Insgesamt befinden sich nun sieben Organisationen auf der Liste.

Besonders besorgniserregend waren die Untersuchungen gegen die Leiterin der Menschenrechtsorganisation „Vereinigung der Don-Frauen“, Valentina Tscherewatenko. Die Organisation wurde 2015 zum Ausländischen Agenten benannt. Im Mai wurden bei ihr Voruntersuchungen durchgeführt und am 22. Juni ein Strafverfahren wegen betrügerischer Umgehung der Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bezug auf NGOs (§330.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) eröffnet. Nach Eröffnung des Strafverfahrens wurde auch das Büro der Organisation durchsucht.

Ein weiterer bekannter Fall von Verfolgung von einer Leiterin einer NGO betrifft die Stiftung „Golos“ in Samara. Gegen deren Leiterin Ludmila Kuzmina wurde eine Geldbuße von 2,2 Millionen Rubel erhoben, da sie angeblich keine Einkommenssteuer bezahlt habe. Im März wurde sie von einem Regionalgericht zu einer Strafzahlung von 22850000 Rubel verurteilt.
Neben der behördlichen Verfolgung gab es 2016 noch mindestens 2 Übergriffe auf Aktivisten, die ein großes Medienecho hervorriefen:

Am 16. März wurde der Vorsitzende des „Komitees zur Verhütung von Folter“, Igor Kaljapin in Grozny von 15 maskierten Unbekannten angegriffen, die ihn mit Eiern, Kuchen, Mehl und Desinfektionsmittel bewarfen, ihn ein paarmal schlugen und dann verschwanden.

Eine Woche zuvor, am 9. März, wurde ein Fahrzeug der „Mobilen Gruppen“ des „Komitees zur Verhütung von Folter“ auf dem Weg von Inguschetien nach Grozny angegriffen. Die Insassen wurden von etwa 20 jungen Männern überfallen und das Fahrzeug wurde in Brand gesetzt. Die Opfer riefen Polizei und Notarzt.

Mindestens vier Organisationen verkündeten 2016 ihre Auflösung:

  • Die NGO „Perm-36“
  • Die NGO „Panazeja“ (Oblast Pensa)
  • Die Jüdische Gemeinde der Stadt Tscherepowez
  • Der Wohltätigkeitsfonds „Für die Natur“

Mindestens fünf Organisationen konnten gerichtliche Strafen abwenden:

  • „Welt der Frauen“ (Kaliningrad)
  • Das Zentrum für unabhängige Sozialforschung (Sankt-Petersburg)
  • Der Vorsitzende für Hochschulabsolventen im Gebiet Krasnodar
  • Die „Agentur für gesellschaftliche Initiativen“ (Krasnodar)
  • „Für die Natur“ Tscheljabinsk

Gerichte verordneten folgende Organisationen zu insgesamt mindestens 9045000 Rubel Strafzahlungen:

  1. „Ekosaschita“ Frauenrat -10000 Rubel
  2. Zentrum für Förderung der indigenen kleinen Völker des Nordens -300000 Rubel
  3. „Baikaler ökologische Welle“ Irkutusk- 150000 Rubel (und 50000 für den Vorsitzenden der Organisation)
  4. „Seljenij Mir“- 300000 Rubel
  5. Ludmila Kuzmina, Leiterin von „Golos“ Samara- 2200000 Rubel
  6. Die Stiftung „Public Verdict“- 400000 Rubel
  7. Die Vereinigung „Golos“- 1200000 Rubel
  8. „Zentrum für zivilgesellschaftliche Bildung und Menschenrechte“-300000 Rubel
  9. Bewegung „Für Menschenrechte“- 300000 Rubel
  10. „Komitee zur Verhütung von Folter“-300000 Rubel (und 100000 Rubel für den Leiter)
  11. Die Vereinigung „Golos“- 300000 Rubel
  12. Schule für Ökologie „Tengri“- 150000 Rubel
  13. „Mensch und Gesetz“- 150000 Rubel
  14. Der Verlag „Gagarin Park“ in Samara- 300000 Rubel
  15. Das Meinungsforschungsinstitut „Lewada-Zentr“- 300000 Rubel
  16. Politechnisches Museum- 185000 Rubel
  17. Permer Zivilkammer - 400000 Rubel
  18. Internationales „Memorial“ – 300000 Rubel
  19. Saratower regionale gesellschaftliche Organisation „Sozium“ – 100000 Rubel
  20. Menschenrechtszentrum „Memorial“ – 300000 Rubel
  21. Menschenrechtszentrum „Memorial“ – 300000 Rubel (wiederholt)