Verurteilt nach
Art. 115 StGB RF („Vorsätzliche Herbeiführung eines leichten Gesundheitsschadens, der eine kurzzeitige Beschädigung der Gesundheit begangen aus Beweggründen des ideologischen Hasses oder Feindschaft“) und Art. 222 Teil 1 StGB RF („Ungesetzliches Aufbewahren, Befördern oder Tragen von Feuerwaffen und Munition“)
In Kürze
Aleksandr Kostenko wurde in der Ukraine, in der Stadt Krywyj Rih geboren. Er lebte auf der Krim in der Stadt Simferopol und arbeitete dort bis 2013 im ukrainischen Innenministerium. In den Jahren 2013-2014 war war er an den Euromaidan-Protesten beteiligt, nach der Okkupation der Krim entschied er, auf dem ukrainischen Festland zu bleiben den er befürchtete Verfolgung. Kostenko wurde zu 4 Jahren und 2 Monaten Freiheitsentzug verurteilt, in der Berufung wurde das Urteil auf 3 Jahre und 6 Monate abgemildert.
Hintergründe
Am 5. Februar 2015 kam Kostenko auf die Krim und wurde festgenommen. Nach der Festnahme wurde er gefoltert: Geheimdienstmitarbeiter drohten ihn zu ermorden, hielten eine geladene Pistole gegen seinen Kopf, folterten ihn mit dem Elektroschocker, würdten ihn, schlugen ihn und brachen ihm den Arm im Ellenbogengelenk.
Kostenko wurde von seinem ehemaligen Mitarbeiter angezeigt, welcher nach der Okkupation in den russischen Militärdienst eintrat. Er wurde beschuldigt, zwei Verbrechen begangen zu haben:
Erstens geben die Ermittler an, er wäre, als er in Kiew war, an Unordnungen, welche den Sturz oder die gewaltsame Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zum Ziel hatten, beteiligt (damit meinen die Ermittler die Maidan-Proteste). Zweitens soll er einen Stein nach einem Polizeimitarbeiter geworfen haben, sein Motiv soll der Hass gegen Polizeimitarbeiter gewesen sein. Darüber hinaus soll bei ihm eine Feuerwaffe gefunden worden sein.
Bei seinem Gerichtsprozess vertrat Natalja Poklonskaja, zu diesem Zeitpunkt Generalstaatsanwältin der Krim, die Anklage.
Außer den Aussagen von Kostenko selbst, die unter Folter erzwungen worden waren und den Aussagen eines geheimen Zeugen, gibt es keine Beweisstücke, welche seine Schuld beweisen würden.