Das Personal der Untersuchungshaftanstalt in Rostow am Don, wo Arsen Djepparow, der Angeklagte im Fall Jalta Hizb ut-Tahrir, derzeit inhaftiert ist, leistete ihm keine medizinische Hilfe, weil „sie von ihm keine Anfrage erhalten haben“. Dies berichtete „Krym.Realii“ unter Berufung auf den Anwalt des Angeklagten, Ayder Azamatov, der eine Antwort der Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt auf seine Beschwerden erhielt.
Nach Angaben des Anwalts erklärte das Büro des russischen Generalstaatsanwalts, dass seine Beschwerde zur Prüfung an die Untersuchungshaftanstalt, in der Djepparov aufbewahrt wird, sowie an die der regionalen Staatsanwaltschaft Rostow weitergeleitet wurde.
,,Die Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt antwortete, dass Dzhepparov keine schriftlichen Anträge auf medizinische Hilfe eingereicht habe, und sobald der entsprechende Antrag eingeht, wäre die Verwaltung bereit, darüber nachzudenken“, sagte der Anwalt.
Azamatov wies darauf hin, dass „wenn sich eine Person sehr unwohl fühlt, wenn sie im Begriff ist zu sterben – sollte es nicht nötig sein, auf Anträge von ihr auf medizinische Hilfe zu warten“.
,,Vor allem, wenn sie physisch nicht mehr in der Lage ist zu schreiben“, fügte Azamatov hinzu.
Zuvor hatte ein Anwalt auf Facebook veröffentlicht, dass sich Arsen Dzheparov in einem „kritischen Zustand“ befinde. Der Anwalt reichte bei den russischen Behörden mehrere Beschwerden bezüglich der Gesundheit des Angeklagten ein.
Ende Mai verlängerte das Militärgericht des Nordkaukasischen Bezirks die Inhaftierung von sechs Personen, die am Fall Jalta Hizb ut-Tahrir beteiligt waren, um drei Monate. Angeklagt werden in diesem Fall Arsen Dzheparov, Refat Alimov, Emir-Uzin Kuku, Muslim Alijew, Inver Bekirov und Vadim Siruk, die im Februar oder April 2016 in Jalta verhaftet wurden. Ihnen wird vorgeworfen, an der islamischen politischen Organisation Hizb ut-Tahrir beteiligt zu sein, die in Russland verboten wurde.
Vertreter der internationalen islamischen politischen Organisation Hizb ut-Tahrir fordern die Vereinigung aller muslimischen Länder im islamischen Kalifat als ihre Mission, lehnen aber terroristische Methoden zur Erreichung dieses Ziels ab und sagen, dass sie sowohl in Russland als auch auf der von Russland im Jahr 2014 besetzten Krim unfair verfolgt wurden. Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation verbot Hizb ut-Tahrir im Jahr 2003 und setzte es auf die Liste der „terroristischen“ Organisationen.
Verteidiger von in der Rechtssache Hizb ut-Tahrir Verhafteten und Verurteilten, betrachten ihre Verfolgung als religiös motiviert. Anwälte weisen darauf hin, dass die russischen Strafverfolgungsbehörden in diesem Fall vor allem Krimtataren sowie Ukrainer, Russen, Tadschiken, Aseris und Krimbewohner anderer ethnischer Herkunft, die sich dem Islam bekennen, verfolgen. Die Verabschiedung der Gesetzgebung des Besatzungsstaates im besetzten Gebiet ist nach dem Völkerrecht verboten.