Verurteilt nach
Art 282.2 Teil 2 StGB RF („Die Beteiligung an der Tätigkeit einer gesellschaftlichen oder religiösen Vereinigung oder einer anderen Organisation, hinsichtlich derer durch Gericht eine in Rechtskraft erwachsene Entscheidung über die Auflösung oder das Verbot im Zusammenhang mit der Ausübung eine extremistischen Tätigkeit.“)
In Kürze
Ternowskij Roman Leonidowitsch wurde am 23. August 1976 im Gebiet Charkow USSR geboren. Er ist Staatsbürger der Ukraine. Vor seiner Verhaftung wohnte er in der russischen Stadt Rostow am Don, war aber im Gebiet Donezk in der Ukraine gemeldet. Am 28. Juni 2018 wurde er durch das Perwomajskij Rajonnyj Gericht der Stadt Rostow am Don zu 2 Jahren und 3 Monaten Freiheitsentzug in einer Besserungskolonie mit allgemeinem Regime verurteilt.
Grund
Im September 2015 trat Ternowskij einer Unterabteilung des „Prawyj Sektor“ im Gebiet Charkow bei. Diese ukrainische nationalistische Organisation wurde am 17. November 2014 durch das Oberste Gericht der Russischen Föderation als extremistisch anerkannt und verboten. Nach seiner eigenen Aussage beschäftigte sich Ternowskij mit Propaganda, Fundraising und dem Druck von Produkten mit den Symbolen des „Prawyj Sektor“. Zusätzlich drehte er Videos und organisierte Demonstrationen. Auf einer der Gerichtssitzungen gestand er, Mitglied des Stabsrates der Regionalabteilung zu sein. Während der Ermittlungen und im Gericht legte er ein Schuldgeständniss ab.
Hintergründe
Am 30. September 2016 leitete das Ermittlungskomittee der Russischen Föderation (SK RF) ein Strafverfahren gemäß Art. 282.2 Teil 1 StGB RF gegen die Leiter des „Prawyj Sektor“ Dmitrij Jarosch, Andrej Tarasenko, Andrej Stempizk, Walerija Woronowa, graschdanina Rossii Artjoma Skoropadskij, Walerij Woronow, den Bürger der Russischen Föderation Artjom Skoropadskij und Unbekannt ein.
Nach Angaben von Dmitrij Bondarenko, einem Bevollmächtigten des UFSB im Gebiet Rostow, wurden im April 2017 Ermittlungsmaßnahmen gegen Ternowskij durchgeführt – eine Vernehmung, eine Durchsuchung und Untersuchung von Vidoaufnahmen. Ternowskij soll seine Mitgliedschaft beim „Prawyj Sektor“ gestanden haben.
Nichtsdestotrotz wurde Ternowskij erst nach einem halben Jahr, am 12. Oktober 2017, in Rostow am Don durch den Ermittler des Untersuchungskommitees der Russischen Föderation (SK RF) Staritschichin W.D. verhaftet. Er wurde nach Moskau überführt und am 13. Oktober per Gerichtsbeschluss durch die Richterin Lenskaja E.A. des Basmanny Rajonnyj Gericht verhaftet.
Im Januar 2018 wurde für die Arbeit an dem „Hauptfall“ eine Sonderermittlungseinheit aus 10 Ermittlern des SK unter der Leitung von Migunow A.S. gegründet. Neben den schon zuvor angeklagten Personen wurden Tschudinow (gemäß Art. 282.2 Teil 1 StGB RF), Walow, Stozkij, Strigunkow, Donguzow, Jaseew und Chamraew (gem. Art. 282.2 Teil 2 StGB RF) angeklagt.
Ternowskij gab im Gerichtssaal ein Geständnis ab und sein Prozess wurde gesondert durchgeführt. Der verhängten Strafe stimmte er jedoch nicht zu und ging in Berufung.