Die Generalstaatsanwältin der Krim fällt Beschluss zur vorläufigen Einstellung der Tätigkeiten des Medschlis des Krimtatarischen Volkes

Die berüchtigte Generalstaatsanwältin der Krim, Natalja Poklonskaja, fällte am 13. April den Beschluss, die Tätigkeiten der Medschlis des Krimtatarischen Volkes auf dem Gebiet der Russischen Förderation einzustellen.

Dem Vorsitzenden des Medschlis wurde eine Kopie des entsprechenden Dokuments zugestellt, berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur TASS.

Die berüchtigte Generalstaatsanwältin der Krim, Natalja Poklonskaja, fällte am 13. April den Beschluss, die Tätigkeiten der Medschlis des Krimtatarischen Volkes auf dem Gebiet der Russischen Förderation einzustellen.

Dem Vorsitzenden des Medschlis wurde eine Kopie des entsprechenden Dokuments zugestellt, berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur TASS.

Poklonskaja bezieht sich auf Artikel 9 und 10 des Föderalen Gesetzes der Russischen Föderation über das „Entgegenwirken extremistischer Handlungen“. Ihr Beschluss wurde an das Justizministerium weitergeleitet, damit die Organisation auch auf die Liste derer gesellschaftlicher und religöser Organisationen gesetzt wird, deren Tätigkeiten auf dem Gebiet der Russischen Föderation eingestellt wurden.

„Das Gesetz zur Einstellung gesellschaftlicher Vereinigungen: Ihnen ist damit die Nutzung sämtlicher staatlicher und regionaler Medien verboten, sie können keinerlei öffentliche Massenveranstaltungen durchführen, keine Anlagen bei der Bank besitzen oder überhaupt in irgendeiner Form arbeiten“, erklärte die Generalstaatsanwältin Poklonskaja.

Der Beschluss über die Einstellung der Handlungen des Medschlis wird bis zum Urteil des Höheren Gerichts der Krim gültig sein. Dort hatte ebenfalls Poklonskaja geklagt. Zuvor fordete sie das Gericht dazu auf, den Medschlis als eine „extremistische Organisation“ zu ernennen, derzeit wird ihre Klage geprüft.