Ein neues Gesetz verbietet Russen den Umgang mit "unerwünschten Organisationen". Welche das sind, kann der russische Staat nach eigener Auffassung festlegen. Der Text ist so vage formuliert, dass auch Firmen davon betroffen sein können.
Ein neues Gesetz verbietet Russen den Umgang mit "unerwünschten Organisationen". Welche das sind, kann der russische Staat nach eigener Auffassung festlegen. Der Text ist so vage formuliert, dass auch Firmen davon betroffen sein können.
Ein neues Gesetz erlaubt dem russischen Staat, nicht genehme Organisationen und Personen aus dem In- und Ausland künftig noch härter zu verfolgen. Dem von der Staatsduma am Dienstag fast einstimmig verabschiedeten Entwurf stimmte am Mittwoch auch der Föderationsrat zu, die Zweite Kammer des Parlaments. Sobald Präsident Wladimir Putin unterschrieben hat, kann es in Kraft treten. Seine Zustimmung gilt als sicher.
Ohne einen Gerichtsentscheid kann der Generalstaatsanwalt in Absprache mit dem Außenministerium ausländische Organisationen zur "unerwünschten Organisation" erklären, wenn sie der Auffassung sind, dass diese "die verfassungsmäßige Ordnung der Russischen Föderation, ihre Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des Staates gefährden". Der Text ist so vage formuliert, dass auch Firmen betroffen sein können. Sowohl russischen Unternehmen und Organisationen als auch Privatpersonen ist dann jede Zusammenarbeit mit diesen Organisationen verboten. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu umgerechnet 900 Euro für Bürger und bis zu 9000 Euro für juristische Personen. Zusätzlich drohen zwischen zwei und sechs Jahre Haft. Das neue Gesetz weitet die Möglichkeiten des Staates, gegen Kritiker vorzugehen, deutlich aus. Angriffe auf den Staat und die verfassungsgemäße Ordnung standen in Russland, wie in den meisten Staaten, schon vorher unter Strafe.
Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International kritisierten das neue Gesetz als schweren Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit in Russland. Mit dem "drakonischen Schritt" werde auch noch das letzte Leben aus der Zivilgesellschaft herausgepresst. Beobachter in Russland gehen davon aus, dass sich die Maßnahme in erster Linie gegen US-Stiftungen richtet, denen Moskau vorwirft, die sogenannten "Farbenrevolutionen" in Osteuropa initiiert zu haben – nicht zuletzt die Proteste auf dem Kiewer Maidan 2004 und 2014.
Er erwarte nicht, dass deutsche Stiftungen als erste auf die Liste der Unerwünschten gesetzt werden, sagte Jens Siegert, Leiter des Moskauer Büros der Heinrich-Böll-Stiftung. "Die russische Führung will es sich nicht mit der Bundesregierung verderben". Das Gesetz bedrohe russische Bürger noch stärker als die ausländischen Organisationen: "Wenn jemand etwa für eine Studie von einer amerikanischen Stiftung ein Honorar bekommt, die als unerwünscht eingestuft wurde, kann er dafür künftig bestraft werden".