Das russische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Fall des Oppositionsaktivisten Ildar Dadin neu verhandelt werden muss. Dadin war im Dezember 2015 wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt worden.
Das russische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Fall des Oppositionsaktivisten Ildar Dadin neu verhandelt werden muss. Dadin war im Dezember 2015 wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt worden.
So positiv, wie TASS es darstellt, ist die Verhandlung allerdings nicht gelaufen.
Dadins Anwälte halten den entsprechenden Strafrechtsparagraphen für verfassungswidrig; das fand das Verfassungsgericht nicht.
Es hat lediglich zwei Punkte moniert: eine ordnungsrechtliche Strafe von Dadin war zum Zeitpunkt des Strafverfahrens noch nicht rechtskräftig, womit der Tatbestand des Paragraphen nicht verwirklicht war. Außerdem empfahl es den Gesetzgeber, die Gemeingefährlichkeit der Tathandlung als Tatbestandsmerkmal in den Paragraphen einzufügen. In Dadins konkretem Fall ging es um (eigentlich genehmigungsfreie) Einzelkundgebungen.