Verteidigung der Leiterin der “Don-Frauen“ kündigt Klage gegen Einleitung eines Strafverfahrens an

Verteidigung der Leiterin der “Don-Frauen“ kündigt Klage gegen Einleitung eines Strafverfahrens an

 

Am Freitag, dem 24. Juni, fand am Nachmittag eine Durchsuchung im Büro der Organisation „Vereinigung der Don-Frauen“ in Nowotscherkassk in der Oblast Rostow statt.

Verteidigung der Leiterin der “Don-Frauen“ kündigt Klage gegen Einleitung eines Strafverfahrens an

 

Am Freitag, dem 24. Juni, fand am Nachmittag eine Durchsuchung im Büro der Organisation „Vereinigung der Don-Frauen“ in Nowotscherkassk in der Oblast Rostow statt.

Während der Durchsuchung beschlagnahmten die Ermittler Dokumente, „die im Zusammenhang mit der ausländischen Finanzierung der Organisation stehen, sowie Berichte der Buchhaltung“, so der Anwalt der Leiterin der Organisation Valentina Tscherewatenko, Ildar Schafiew.

„Bei der Durchsuchung waren operative Mitarbeiter des FSB, Ermittler und Polizisten als Computerspezialisten beteiligt. Unhöflichkeiten gab es keine“, so Schafiew.

Er wies darauf hin, dass bekannt war, dass es Vorermittlungen gegen Valentina Tscherewatenko gebe, mit einer Durchsuchung aber nicht gerechnet wurde: „Im Grunde wurden wir vor vollendete Tatsachen gestellt“.

Valentina Tscherewatenko wurde im Mai 2016 schon zweimal wegen „Voruntersuchungen wegen böswilliger Weigerung von Verpflichtungen, die durch das Gesetz der Ausländischen Agenten bestimmt sind“ (Artikel 330 des russischen Strafgesetzbuches) von Ermittlern befragt. Auch andere Mitarbeiter der Organisation mussten sich befragen lassen. Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen schätzen diese Versuche als weitere Repressionen gegen NGOs ein. Außerdem soll ein Präzedenzfall der Strafverfolgung durch das Agentengesetz geschaffen werde. Valentina Tscherewatenko wäre die erste Person, die wegen dieses Artikels des Strafgesetzbuches verurteilt würde. Die Höchststrafe beträgt zwei Jahre Freiheitsentzug.

„Die „Schuld“ Tscherewatenkos ist, dass sie versuchte, gerichtlich einen Ausschuss ihrer Organisation aus dem Register der Ausländischen Agenten zu bewirken, also ihr verfassungsmäßige Recht zu nutzen“, erläutert Schafiew.

Eine Verordnung über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Tscherewatenko konnten die Ermittler bei der Durchsuchung allerdings nicht vorweisen. Sie erklärten diese am Montag, dem 27. Juni, nachzureichen. „Sie zeigten nur eine gerichtliche Anordnung zur Durchführung einer Durchsuchung“, so Schafiew.

Er kündigte an, gegen die Einleitung eines Strafverfahrens Rechtsmittel einzulegen.

Desweiteren fügte er hinzu, dass die beschlagnahmten Materialien and den FSB geschickt wurden, ihm jedoch nicht bekannt sei, ob an die Rostower oder Moskauer Verwaltung der Behörde. Die Bitte, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu erhalten, wurde ihm bisher nicht gewährt.

Auf der Seite der Ermittlungsbehörden Russlands der Oblast Rostow gab es am 26. 06. um 01.10 Uhr Moskauer Zeit keine Informationen über die Durchsuchung der Organisation.

Valentina Tscherewatenko selbst sagte, dass sie in der Nacht zum 25. Juni in die Rostower Oblast zurückkehrte, bei der Durchsuchung also nicht anwesend war.

Am 24. Mai 2014 ordnete das Nowotscherkassker Stadtgericht die Registierung der „Vereinigung Don-Frauen“ als Ausländischer Agent an. Im August 2015 zählte auch das Justizministerium die Organisation zu denen, die die Funktion eines Ausländischen Agenten erfüllen und lehnte den Antrag auf Ausschluss aus dem Register ab, damit zusammenhängend wurde die Organisation bestraft.

Trotzdem wurde die Vereinigung der Don-Frauen am 29. Februar 2016 offiziell aus dem Register ausgeschlossen. Ildar Schafiew stellte klar, dass Valentina Tscherewatenko nicht nur die „Vereinigung Don-Frauen“, sondern auch die „Stiftung zu Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechten Don-Frauen“ leitet, welche gegen ihre Aufnahme in das Register Ausländischer Agenten vor dem Berufungsgericht klagt.

Quelle: kavkaz-uzel.ru