Moskauer Bezirksgericht weist Klage von MEMORIAL International zurück

Am heutigen 16. Dezember hat ein Moskauer Bezirksgericht in erster Instanz die Klage von MEMORIAL International gegen die Registrierung als angeblicher "ausländischer Agent" abgewiesen. Eine ausführliche schriftliche Begründung des Gerichts soll am 21. Dezember vorgelegt werden.

Am heutigen 16. Dezember hat ein Moskauer Bezirksgericht in erster Instanz die Klage von MEMORIAL International gegen die Registrierung als angeblicher "ausländischer Agent" abgewiesen. Eine ausführliche schriftliche Begründung des Gerichts soll am 21. Dezember vorgelegt werden.

MEMORIAL wird beim Moskauer Stadtgericht Berufung einlegen.

Nachfolgend die Presseerklärung von MEMORIAL International aus diesem Anlass:

"Am 16. Dezember 2016 wurde im Moskauer Samoskvorezki- Bezirksgericht die Klage von MEMORIAL International gegen das russische Justizministerium verhandelt. MEMORIAL International hatte Klage gegen die Anordnung des Justizministeriums vom 4.10.2016 eingereicht, die Organisation ins Register von Nichtregierungsorganisationen (nicht-kommerziellen Organisationen) aufzunehmen, die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausüben.

MEMORIAL International stützte sich in seiner Klage auf die Position des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, wie sie im Beschluss 10-P vom 8. April 2014 festgehalten wurde. Danach muss eine NGO, „die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt, eine russische NGO sein, das heißt, dass internationale und ausländische Organisationen, ebenso wie ihre Vertretungen (Filialen), die auf dem Territorium der Russischen Föderation eröffnet wurden“, nicht zu ihnen gezählt werden können.

Der Vertreter der beklagten Partei — der Angestellte des Justizministeriums — erläuterte vor Gericht erneut die Position des Justizministeriums. Demnach legt MEMORIAL die Position des Verfassungsgerichts falsch aus. Das Verfassungsgericht habe unter internationalen Organisationen nur solche verstanden, die in ausländischen Staaten gegründet und registriert worden seien. Da die Internationale Gesellschaft MEMORIAL in Russland registriert worden sei, sei sie eine ausschließlich russische Organisation, für die die Entscheidung des Verfassungsgerichts keine Geltung habe.

Nach Auffassung von MEMORIAL beraubt das Justizministerium mit dieser Interpretation den Begriff einer „internationalen Organisation“, wie er sich im Gesetz „Über gesellschaftliche Vereinigungen“ findet, seiner Bedeutung und seines juristischen Gehalts, und ersetzt ihn mit seiner eigenen willkürlichen Definition.

Natürlich konnte sich das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung nicht von der heute präsentierten Meinung des Justizministeriums leiten lassen, sondern stützte sich ausschließlich auf die Definitionen in der russischen Gesetzgebung.

Paradoxerweise schränkt die Auslegung des Justizministeriums de facto die Handlungsfähigkeit der Russischen Föderation ein, macht sie es doch unmöglich, auf russischem Territorium eine vollwertige internationale Organisation zu gründen.

Nach einstündiger Gerichtsverhandlung wies das Gericht die Klage von MEMORIAL International zurück. Eine ausführliche Begründung des Gerichts soll am Mittwoch, den 21. Dezember, vorliegen.

MEMORIAL International wird diese Entscheidung des Samoskvorezki-Gerichts innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beim Moskauer Stadtgericht anfechten."

memorial.de

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