Zur Listung der russischen Organisation Memorial als „ausländischer Agent“ durch das russische Justizministerium erklärte Gernot Erler, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für den deutschen OSZE-Vorsitz und Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der östlichen Partnerschaft, heute (04.10.):
Zur Listung der russischen Organisation Memorial als „ausländischer Agent“ durch das russische Justizministerium erklärte Gernot Erler, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für den deutschen OSZE-Vorsitz und Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der östlichen Partnerschaft, heute (04.10.):
Die Entscheidung des russischen Justizministeriums, die traditionsreiche, vielseitig engagierte Organisation Memorial als „ausländischer Agent“ zu listen, wirft ein sehr problematisches Schlaglicht auf die Arbeitsmöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen in Russland.
Memorial hat in den letzten Jahrzehnten mit seiner historischen Aufklärungsarbeit sowie mit seinem Einsatz für Menschenrechte einen bedeutenden Beitrag für eine offenere Gesellschaft geleistet. Dafür genießt die Einrichtung in Russland und international weithin Anerkennung.
Mit dieser Entscheidung wird der Spielraum für eine in gesellschaftlichen und politischen Fragen engagierte Zivilgesellschaft in Russland noch enger. Dies sehe nicht nur ich mit wachsender Sorge.
Wir erwarten von den Verantwortlichen in Russland, sich stärker dafür einzusetzen, dass zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit auch über Ländergrenzen hinweg ermöglicht und gefördert wird, statt bürgerliches Engagement immer weiter einzuschränken.
Hintergrund:
Das russische Justizministerium hat am 4. Oktober entschieden, die russische Nichtregierungsorganisation „Internationale Gesellschaft für historische Aufklärung, Menschenrechte und soziale Fürsorge Memorial“ in das Register sogenannter „ausländischer Agenten“ aufzunehmen. Memorial betrachtet diese Entscheidung als rechtswidrig und will gerichtlich dagegen vorgehen.
Ergänzungen zum russischen Gesetz für Nichtregierungsorganisationen, die seit 2013 in Kraft sind, betreffen diejenigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die "politisch tätig" sind und Gelder aus dem Ausland erhalten. Diese sind zu aufwändiger Berichterstattung und Rechenschaft verpflichtet und müssen zudem in allen Veröffentlichungen auf ihren Status als "ausländischer Agent" hinweisen. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen sowie Strafverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationen.
Quelle: www.auswaertiges-amt.de
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