Bericht über Verletzungen des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Mai 2016

Bericht über Verletzungen des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Mai 2016

Wahrung der Vereingungsfreiheit

Im Mai wurden 4 Organisationen in das Register der „Ausländische Agenten“ eingetragen:

– "Sozium", Saratow

– "Agentur für soziale Initiativen", Krasnojarsk

– "Hansa Büro / Informationsamt des Bundeslandes Schleswig-Holstein in Kaliningrad",

Bericht über Verletzungen des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Mai 2016

Wahrung der Vereingungsfreiheit

Im Mai wurden 4 Organisationen in das Register der „Ausländische Agenten“ eingetragen:

– "Sozium", Saratow

– "Agentur für soziale Initiativen", Krasnojarsk

– "Hansa Büro / Informationsamt des Bundeslandes Schleswig-Holstein in Kaliningrad",

– "Schule der Ökologie der Seele "Tengri", Altai

Bestraft wurden:

– "Komitee zur Verhütung von Folter" — 300 000 Rubel

– Der Leiter der NGO — 100 000 Rubel

-"Golos" — 300 000 Rubel

Aufgehobene Strafen:

– Die Geldstrafe von Irina Dubowitsaja,Vorsitzende der Organisation von Hochschulabsolventen in der Region Krasnodar – 100 000 Rubel

 

Das Justizministerium schlägt vor, dass Kritik gegen das Gesetz der ausländischen Agenten als politische Tätigkeit zu bezeichnen. NGOs werden in das Register aufgenommen, wenn ihnen politsche Tätigkeit vorgeworfen wird. Dies wird im Jahresbericht erwähnt, welches das Ministerium der Staatsduma vorgelegt hat.

Am 11. Mai lehnte die Staatsduma einen Gesetzentwurf über die Abschaffung des Begriffes "ausländischer Agente" in der russischen Gesetzgebung ab. Der Gesetzentwurf enthielt Änderungen zahlreicher Rechtsakte, welche das Verfahren der Aufnahme ins Register als ungültig beschreiben.

Die Gründerin und ehemalige Geschäftsführerin der Wahlbeobachtungsorganisation „Golos“, Lilia Schibanowa, wurde auf dem Weg von Vilnius nach Moskau, direkt nach Überquerung der litauisch-weißrussischen Grenze in der Nähe der Station Gudogaj im Zug festgenommen. Die Grenzbeamten forderten Schibanowa dazu auf, ihre persönlichen Sachen durchsuchen zu lassen. Der Politologe Alexander Kynew berichtet auf seiner Facebookseite, dass Lilia Schibanowa nach Moskau fuhr, um an einer Sitzung des Menschenrechtsrats des Präsidenten teilzunehmen, dessen Mitglied sie ist.

Bezüglich der Leiterin zweier russischer NGOs,Valentina Cherevatenko, führt die Hauptuntersuchungsverwaltung desErmittlungskomittee der Russischen Föderation in Rostow am Don Überprüfung wegen der „böswilligen Flucht“ von ihren Pflichten nach Vorschriften des Agenten Gesetzes durch.

Am 20. Mai verabschiedete die Staatsduma in der zweiten und dritten Lesung ein Gesetz, um das Konzept der „politischen Aktivitäten“ der NGOs zu klären. Laut der Gesetzgebung enthält der Begriff „politische Aktivitäten“ unter anderem Teilnahme an Sitzungen, Kundgebungen, Demonstration und Aktivitäten mit dem Ziel " bestimmte Ergebisse von Wahlen oder Referenden zu erzielen“.

Lew Schlossberg, ehemaliger Abgeordneter im Regionalparlament des Pskower Gebiet im Nordwesten Russlands und Herausgeber der Zeitung „Pskowskaja Gubernija”, wurde in Bonn zum ersten Preisträger des Boris-Nemzow Preises ernannt, berichtete der Leiter des Kuratoriums der Stiftung Vladimir Kara-Mursa Jr.

Am Ende Mai wurde das nächste Urteil wegen Repostings extremistischer Nachrichten im Sozialen Netzwerk"Vkontakte" gesprochen. Dieses Mal war, nach Ansicht der Richter, der 20-jähriger homosexuelle Priester Alexander Khmelew,der für eineVereinigung von christlichen eucharistischen Gemeinden arbeitet, „nazistischer Propagandist“. Er teilte Fotos von Milizionären der DNR und LNR, welche ein Tattoo des Hakenkreuzes oder das Symbol des krimtatarischen Medschlis, welches in Russland verboten ist, trugen. Nun muss Khmelew eine Geldstrafe von 1000 Rubel zahlen. 

 

Wahrung der Versammlungsfreiheit

Mindestens 22 Aktivisten wurden festgenommen

5 Aktivisten wurden angegriffen

Haft – insgesamt 5 Tage

Strafe — 270 000 Rubel

Während der Kundgebung zum 1. Mai wurden in St. Petersburg etwa 11 Personen festgenommen. Laut Aktivisten, waren unter den Festgenommenen LGBT-Aktivisten, welche Fahnen trugen, der Aktivist Wsewolod, und zwei Frauen aus dem feministischen Blog.

Am 1. Mai nach der „Monstratsija“ (Monstration) in Nowosibirsk nahmen sieben Personen, einer davon mit einem Ausweis der Nowosibersker Abteilung des Innenministeriums, Artjom Loskutow fest und beschuldigten ihn wegen Organisation einer unangemeldeten Kundgebung. Später wurde er nach Teil 1 des Artikels 20.2 des Ornungswidrigkeitengesetzbuch (Verstöße bei der Organisation der öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märsche oder Streikposten) für schuldig befunden und zu einer Strafe in Höhe von 20 000 Rubel verurteilt. Unmittelbar nach dem Loskutow das Gerichtsgebäude verlassen hat, wurde er von der Polizei wieder festgenommen. Später, am 12. Mai, wurde der Aktivist freigesprochen.

Am 6. Mai wurde Dmitrij Worobjewskij, Mitglied der Demokratischen Union und aktiver Teilnehmer an Protestaktionen in Woronesch von Polizisten und Sanitätern festgenommen und gewaltsam in eine Psychatrie gebracht. Zuvor wurde er geschlagen. Er verbrachte einige Tage in einer psychiatrischen Klinik. Amnesty International startete eine Soforthilfeaktion.

Die Staatsanwaltschaft der Region Woronesch ließ die Informationen zur Zwangseinweisung von Dmitrij Worobjewskij, welche ohne Gerichtsentschluss geschah, von einem Untersuchungausschuss überprüfen. Nach dem Gerichtsentscheid wurde Worobjewskij am 12. Mai noch im Gerichtssaal freigelassen.

Ein Bezirksgericht in Moskau verurteilte Wiktor Kapitonow, der am 6. Mai wegen des Bolotnaja Falles verhaftet wurde, zu einer Geldstrafe von150 000 Rubel. Kapitonow wurde wegen wiederholten Verstoßes bei der Durchführung der öffentlicher Veranstaltungen für schuldig befunden.

Ein weiterer Teilnehmender der Kundgebung wurde zur fünf Tage Haft wegen Gehorsamsverweigerung gegenüber einem Polizeibeamten verurteilt. Insgesamt wurden auf dem Bolotnaja Platz im Mai 2016 mindestens neun Menschen festgenommen. Alle außer diesen beiden wurden noch am selben Tag freigelassen.

Am 7. Mai wurde die Eröffnung des 2. LGBT-Festivals Sibirien-Athen in Tomsk abgesagt. Zwei Stunden vom Start verwies die Verwaltung der Sportanlage, in der das Festival stattfinden sollte, auf die Tatsache, dass sie nicht berechtigt, sind dieses durchzuführen. Die Versuche einen anderen Ort zu finden waren erfolgslos, da alle andere Sportanlagen Informationen veröffentlichten, dass sie keine Veranstaltungen, die mit LGBT-Themen zu tun haben, austragen werden.

Mitte Mai erschien auf der Seite des Staatsankaufes eine Ausschreibung zur Ausarbeitung eines neuen Maschinengewehrs für den Bedarf des Innenministeriums der Russischen Förderation. Dieses soll unter städtischen Bedingungen benutzt werden können und 5,45 Millimeter fassen. Kodename des Gewährs ist „Tokar-2“. Einige Tage später wurde bekannt, dass das Innenministerium einen Wettbewerb zur Herstellung eines Satzes Blendgranaten, die zur Unterbindung von Massenunruhen und Abhaltung von Spezialoperationen verwendet werden können, ausgerichtet hat.

Am 17. Mai lehnte das Komitee für Fragen der Gesetzgebung, Rechtsordnung und Sicherheit der Sankt-Petersburger Stadtverwaltung eine Anmeldung für eine LGBT- Demonstration ab. Diese sollte am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie stattfinden.

Am 17. Mai griffen Kosaken am Flughafen Apana Mitarbeiter der Stiftung „Kampf gegen Korruption“ von Aleksey Nawalny an. Dabei kamen sechs Menschen zu Schaden, darunter Nawalny selbst.

Der Permer Gewerkschaftsrat wurde für Störungen bei der 1. Mai Demonstration bestraft. Ein Bezirksgericht erklärte die Organisation für schuldig, das Gesetz zur Ordnung bei Abhaltung öffentlicher Veranstaltungen verletzt zu haben und verordnete sie zu einer Strafzahlung von 100.000 Rubel. Den Organisatoren wird insbesondere vorgeworfen, dass ein Demonstrationsteilnehmer ein Bart-Simpson Kostüm trug, welches sein Gesicht verdeckte.

Der Anwalt des Künstlers Petr Pawelenskij berichete von einer Prügelattacke auf seinen Mandanten. Laut Pawelenskij erlitt er dabei einen Rippenbruch. Vorangegangen war eine mündliche Auseinandersetzung.

Am Morgen des 18. April wurde der Anarchist Wjadislaw Sokolik in seinem Haus in Nowosibirsk festgenommen. Unbekannte klopften an seine Tür und nahmen ihn, ohne sich auszuweisen, fest.

Maksim Panfilow, angeklagt wegen Massenunruhen im „Bolotnaja Fall“ wurde von den Untersuchungsbehörden zu einer gerichtlich-psychatrischen Untersuchung geschickt.

In Wologda wurde ein Anschlag auf ein Mitglied der Partei „Progres“ verübt. Evgenij Domoschirow ist Leiter der lokalen Gruppe der Partei und Vater von fünf Kindern. Unbekannte schossen mehrere Male mit einer nichttödlichen Waffe auf Domoschirow, als dieser sein Kind vom Kindergarten abholte.

Der Künstler Petr Pawelenskij wurde wegen Vandalismus während der Aktion „Freiheit“ für schuldig erklärt. Ein Amtsgericht in Sankt-Petersburg verurteilte ihn zu einem Jahr und vier Monaten Hausarrest. Später wurde Pawelenskij aufgrund des Ablaufens der Verjährungsfrist von der Strafe befreit.

In Moskau wurde die Klage gegen die Inhalftierung von Maksim Panfilow aus Astrachan abgewiesen.

Am 17. Mai kommunizierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage im Bezug auf eine Demonstration an den

Tschistyje Prudy in Moskau am 05.12.2011. Bei dieser Demonstration wurden transparente Wahlen gefordert und genau diese Demonstration war der Beginn der Protestwelle im Winter 2011-2012.

Am 26. Mai sprach ein Bezirksgericht in Omsk das Urteil gegen den Kommunikationsstudenten Aleksander Raschin. Er wurde wegen „Erregung von Hass oder Feindschaft, Verletzung der Menschenwürde eines einzelnen oder einer Gruppe“ nach Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuches zu 120 Stunden „Besserungsarbeit“ verurteilt.

Die Ermittler eröffneten ein Verfahren nach Artikel 282(Erregung von Hass und Feindschaft, Verletzung der Menschenwürde) auch gegen den 36 jährigen

Artjem Tschebotarew weil, er in dem Sozialen Netzwerk Vkontakte eine Information postete, die diesen Straftatbestand erfüllte.

In Kurgan wurde Gleb A. Von seiner Mutter in eine Psychatrie eingewiesen, nachdem er eine Einzelmahnwache mit zugenähtem Mund durchführte.

 

Menschenrechtsverletzungen auf der Krim

Am 12. Mai begann der „Förderale Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnik und Massenkommunikation (Roskomnadsor) die Internetplatform „Krym.Realii“ (ein Projekt des Radiosender „Radio Swoboda“)zu blockieren. „Mit den Materialien, die durch die Generalstaatsanwaltschaft der Krim zusammengestellt wurden, leitete Roskomnadsor die Prozedur der Blokade des betreffenden Projekts ein“, so die Generalstaatsanwälten Natalja Poklonskaja.

Am 18. Mai verhaftete die Polizei in Bachtschyssaraj Teilnehmende einer Autoralley, welche am Gedenktag an die Opfer der Deportation der Krimtataren stattfand. Die Autofahrer wurden auf dem Weg von Simferopol im Rahmen der Aktion „Anakonda“ festgenommen.

Am 19. Mai protestierte der Krimtatare Elwis Asanow gegen den Versuch ihn wie einen russischen Staatsangehörigen zu verurteilen. Noch im Gericht schnitt er sich die Zunge ab.

Am 24. Mai wurde der 19-jährige Aleksander Khmelow in Meschdupetschens (Oblast Kemerow) wegen öffentlichen Zeigens extremistischer Symbolik beschuldigt. Vermutlich war der Grund das Tragen des tatarischen Tamgi, welcher auch auf der Flagge der Krimtataren abgebildet ist.

 

Politische Emmigration

Der Nationalist Dmitrij Kuznezow, der für die Unabhängigkeit Kareliens eintritt erhielt eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis in Spanien. Davon berichtet der Blogger Maksim Efinow, der ein Interview mit Kusnezow veröffentlichte.

Am 9. Mai hat ein Aktivist der „National-Bolschewistischen Platform“, Aleksander Scherkowenikow um politisches Asyl in der Ukraine gebittet. Er wandt sich damit direkt an die Grenzposten.

Die litauschen Behörden erteilten Irina Kalmykowa den Flüchtlingsstatus. Sie war in Russland wegen mehrmaliger Verletzung des Gesetzes zur Durchführung von Kundgebungen verurteilt worden. Sie war eine der ersten, die nach Artikel 212.1 des russischen Strafgesetzbuches (wiederholten Verstöße bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märsche oder Streikposten) für schuldig empfunden wurde, welcher im Sommer 2014 eingeführt wurde.

Der Oppositionelle Dmitrij Nekrasow, dessen Plan Russland zu verlassen am 26. Mai bekannt wurde, erklärte seine Entscheidung damit, dass ihm, nach seinen Informationen, ein Strafverfahren wegen „finanziellen Extremismus und Terrorismus“ drohte.

lena.reger

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