In Simferopol wurde der Angeklagte für die Propaganda des Terrorismus eines Bloggers in Haft belassen

Der Oberste Gerichtshof der Krim wies die Berufung der Verteidigung des Krimtatarenaktivisten, Blogger Nariman Memedeminov, am 19. September zurück, die Präventivmaßnahmen für ihn in Form einer Inhaftierung im Gefängnis zu erweitern. Geschrieben von „Crimea.Reality“, mit Bezug auf seinen eigenen Korrespondenten.

So wird Memedeminov bis zum 17th Oktober in der Haftanstalt bleiben.

„In seiner letzten Rede hat Nariman darauf hingewiesen, dass er ein Krimtatar, ein Muslim, ein Zivilaktivist und ein Journalist ist, was ihn zusammengefasst gesagt zu einem sehr geeigneten Ziel für den FSB macht und der Grund ist, warum er verfolgt wird“, sagte der Anwalt Emil Kurbedinow.

Die Besprechung fand in geschlossener Sitzung statt, obwohl es in den Fallmaterialien keinen entsprechenden Beschluss gibt. Memedinov nahm an dem Prozess per Videokonferenz aus dem Gefängnis teil. Er reichte einen Antrag auf ein offenes Verfahren ein, aber das Gericht lehnte ab. Danach erklärte die Verteidigung dem Richter und dem Staatsanwalt eine Anfechtung. Die Anfechtung wurde vom Richter Aleksey Postov ebenfalls abgelehnt.

„Nariman glaubt, dass das Gericht sein Recht auf Verteidigung verletzt hat, ohne ihn in den Gerichtssaal oder für einen Anwalt in der Untersuchungshaftanstalt zu bringen, und auch nicht zulässt, dass Zuhörer den Gerichtssaal betreten“, erklärte Kurbadinov.

Zuvor hatte das Bezirksgericht von Kiew Simferopol Mememedimovs Haft für zwei Monate verlängert.

Am 22nd März wurde das Haus von Nariman Memedeminov, das im Bachtschyssaraj Bezirk gelegen ist, von russischen Strafverfolgungsoffizieren durchsucht. Danach wurde der Aktivist mitgenommen, um von dem russischen FSB in Simferopol verhört zu werden. Am 23d März verhaftete das Gericht Memedeminow.

Der Häftling wurde gemäß Teil 2 des Artikels 205 des russischen Strafgesetzbuches verurteilt (Öffentliche Aufrufe zu terroristischen Aktivitäten über das Internet).

Am 23d März hat die Staatsanwaltschaft der Autonomen Republik Krim Änderungen im Einheitlichen Register der Ermittlungen vor dem Prozess wegen Straftaten gemäß Teil 2 Art. 146 (rechtswidriger Freiheitsentzug oder Entführung einer Person), Teil 2 Art. 162 (Verletzung der Unverletzlichkeit des Hauses) des Strafgesetzbuches der Ukraine vorgenommen.

Die National Union of Journalists of Ukraine (NSJU) bezeichnete die Verhaftung von Memedinov auf der Krim als „eine Verletzung des Rechts auf Gedankenfreiheit, freiem Empfang und Verbreitung von Informationen, auch über das Internet“.

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