Das Gericht auf der Krim hat ein Urteil über das „Verfahren vom 26. Februar“ gefällt

Das Zentrale Bezirksgericht von Simferopol verurteilte die Teilnehmer des „Verfahrens vom 26. Februar“ zu Bewährungsstrafen. Ali Asanova und Mustafa Degermenji erhielten 4 Jahre und 6 Monate Bewährungsstrafe, Arsen Yunusov und Eskender Kantemirov erhielten 4 Jahre Bewährungsstrafe, Eskender Emirvaliyev erhielt 3 Jahre und 6 Monate Bewährungsstrafe mit einer Probezeit von jeweils 3 Jahren.

Alle Strafmaßnahmen bleiben bis zur Vollstreckung der Strafe aktiv.

Die Staatsanwaltschaft beantragte Bewährungsstrafen mit einer Dauer von drei Jahren Haft für Mustafa Degermendzhi und Ali Asanov, während Eskender Kantemirov, Arsen Yunusov und Eskender Emirvaliev eine Bewährungsstrafe von drei ein halb Jahren mit einer Probezeit von 2 Jahren erhielten.

Am 26. Februar 2014 fand eine große Kundgebung für Anhängern und Gegnern der territorialen Integrität der Ukraine statt. Unter den ersten waren die krimtatarischen und pro-ukrainischen Aktivisten, sie wurden von pro-russischen Aktivisten, angeführt und von den Führern der „Russischen Einheit“ unter der Leitung von Sergei Aksenov, der jetzt die russische Regierung der Krim führt, bekämpft.

Im Januar 2015 eröffnete die Krimabteilung des russischen Ermittlungskomitees ein Verfahren bezüglich der Massenunruhen am 26. Februar.

Unter den Inhaftierten waren Anhänger der territorialen Integrität der Ukraine: der stellvertretende Vorsitzende des Medschlis der Krimtataren Ahmet Chiyhoz sowie die Aktivisten Ali Asanow, Mustafa Degermendji, Eskender Kantemirow, Talyat Yunusov, Eskender Emirwalijew, Arsen Yunusov und Eskender Nebiev.

Später teilte das Gericht den „Vorfall vom 26. Februar“ in zwei Teile: dem Hauptverdächtigen, Akhtem Chyigoz, der tatsächlich als Führer des Medschlis auf der Krim fungierte, wurde getrennt von den anderen der Prozess gemacht.

Auf Initiative des Anwalts von Dschemil Temishev gingen der Aktivist Talyat Yunusov und der Betreiber des ATR-Fernsehsenders Eskender Nebieje mit den Ermittlern einen Deal ein und erklärten sich schuldig, unter der Bedingung, dass ihre Aussage nicht als Beweis für die anderen beschuldigten Personen des „26. Februar Fall“ dienen würden. Im Dezember 2015, wurde Talyat Yunusov bedingt zu 3,5 Jahren verurteilt und Eskender Nebiev zu zwei Jahren, ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe.

Am 11. September 2017 verurteilte das russische Gericht Chiygoz zu acht Jahren Haft in einer Kolonie mit strengen Regimen wegen der Stiftung von „Massenunruhen“, die zu Protesten im Zusammenhang mit der Annexion der Halbinsel durch Russland geführt haben.

25. Oktober 2017, befreiten die russischen Behörden Ahmet Chyigoz, den Verurteilten auf der Krim und lieferten ihn an die Türkei aus, später kam er nach Kiew.

Editor

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