Das Gericht der Krim wies die Klage des Anwalts über die Weigerung, Wladimir Baluch freizulassen, zurück

Der Oberste Gerichtshof der Krim hat die Berufung der Anwältin Olga Dinze gegen die Weigerung eines anderen Gerichts, den ukrainischen Aktivisten Wladimir Baluch am 10. September auf Bewährung zu entlassen, abgelehnt. Der Aktivist nahm per Videokommunikation aus dem Gefängnis an dem Treffen teil. Dies wird von „Crimea Reality“ mit einem Hinweis auf ihren Korrespondenten veröffentlicht.

Am 13. Juli lehnte das Bezirksgericht Schelesnodoroschny von Simferopol den Antrag der Anwältin Olga Dinze auf Bewährung über die Freilassung des ukrainischen Aktivisten Wladimir Baluch im Urteil erster Instanz ab. Zu Beginn des Prozesses stellte der Staatsanwalt Denis Myshkin einen Antrag auf Einstellung der Prüfung des Bewährungsantrags zum ersten Urteil, da bereits ein neues Urteil gefällt wurde. Der Richter Dmitri Michailow hat dem Antrag des Staatsanwalts stattgegeben.

Am 5. Juli verurteilte das Amtsgericht Rasdolnenskij den ukrainischen Aktivisten Wladimir Baluch zu 5 Jahren in einer Strafkolonie des Generalregimes und verhängte eine Geldstrafe von 10.000 Rubel in einer Kombination von zwei Strafsachen.

Der FSB von Russland hat Wladimir Baluch am 8. Dezember 2016 verhaftet. Die FSB-Beamten gaben an, dass sie 90 Granaten und mehrere TNT-Ladungen auf dem Dachboden von Wladimir Baluchs Haus gefunden hätten. Das Gericht der Krim hat Baluch der Munitionslagerung für schuldig befunden und ihn zu 3 Jahren und 5 Monaten in einer Koloniesiedlung, sowie einer Strafe von 10 Tausend Rubel verurteilt.

Der Anwalt von Baluch und Menschenrechtsaktivisten behaupten, dass er wegen seiner pro-ukrainischen Position – wegen der Flagge der Ukraine, die er im Innenhof seines Hauses aufgestellt hatte – Opfer von Repressionen geworden ist.

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