Der ukrainischen Journalistin Alena Savchuk wurde die Einreise nach Russland für den Zeitraum von zehn Jahren untersagt. Dies wurde ihr von russischen Grenzsoldaten am Checkpoint Novoalekseevka mitgeteilt, als sie versuchte, von Kherson aus auf die annektierte Krim zu fahren.
Der Journalistin zufolge konnten die Grenzsoldaten den genauen Grund für das Einreiseverbot nicht erklären und verwiesen lediglich auf Artikel 27.1.1 des Gesetzes „Über die Verfahren für das Verlassen und Betreten der Russischen Föderation“, wonach „ein ausländischer Bürger oder Staatenloser nicht in die Russische Föderation einreisen darf, wenn… das erforderlich ist, um die Verteidigung oder Sicherheit des Staates zu gewährleisten, oder um den öffentlichen Frieden oder die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen.“
Radio Svoboda berichtet, Savchuk habe seit mehreren Jahren die Verfolgung von Aktivisten der Krimtataren und politisch motivierte Prozesse dokumentiert. Die Journalistin sagte, sie werde nach dem Konsultieren eines Anwalts entscheiden, ob Sie gegen das Einreiseverbot Berufung einlegen werde. Darüber hinaus gehört Savchuk auch zu den Berichterstattern zum Thema Artikel 20.
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