verurteilt nach
Art. 222 Teil 1 StGB RF („Das ungesetzliche Erwerben, Übergeben, Aufbewahren, Befördern oder Tragen einer Feuerwaffe, ihrer wesentlichen Teile, von Munition, Sprengstoffen oder Sprengvorrichtungen“) und Art. 321 Teil 2 StGB RF („Desorganisation der normalen Tätigkeit von Einrichtungen, die die Isolierung von der Gesellschaft sicherstellen, durch Taten gegenüber einem Mitarbeiter der Freiheitsentzugs- oder Untersuchungshaftanstalt in Zusammenhang mit der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit“)
In Kürze
Wladimir Grigorewitsch Baluch wurde am 8. Februar 1971 geboren, wohnhaft auf der Krim, proukrainischer Akrivist, nach dem Jahr 2014 blieb er ukrainischer Staatsbürger und verzichtete auf die russische Staatsbürgerschaft. Verurteilt zu 5 Jahren Freiheitsentzug in einer Besserungskolonie mit allgemeinen Regime und einer Geldstrafe von 10 Tausend Rubel.
Grund
Man kann annehmen, dass der Grund für die Einleitung des Strafverfahrens darin bestand, dass Baluch am 29. November 2016 ein Schild mit der Inschrift „ВулицяГероївНебесноїсотні18“ („Die Straße der Helden der Himmlischen Hundert 18“) an seinem Haus anbrachte.
Geschichte
Am 5. Juli 2018 wurde Baluch gemäß Art. 318 Teil 1 („Gewaltanwendung gegenüber einem Vertreter der Staatsgewalt“) und Art. 321 Teil 2 des Strafgesetzbuches („Desorganisation der normalen Tätigkeit von Einrichtungen, die die Isolierung von der Gesellschaft sicherstellen, durch Taten gegenüber einem Mitarbeiter der Freiheitsentzugs- oder Untersuchungshaftanstalt in Zusammenhang mit der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit“) zu drei Jahren Haft in einer Besserungskolonie mit allgemeinem Regime verurteilt, die Gesamtstrafe beläuft sich hiermit auf fünf Jahre Haft in einer Besserungskolonie mit allgemeinem Regime und eine Geldstrafe. Am 1. Dezember 2017 wurde der Freiheitsentzug mit Hauserrest ersetzt, am 16. Januar 2018 wurde er erneut in Haft genommen.
Im Jahr 2015 fanden in Baluchs Haus zwei Durchsuchungen statt. Während der ersten Durchsuchung erklärten die Polizisten, dass sie Baluch verdächtigen, das Wechselgetriebe eines Traktors gestohlen zu haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren gemäß Art. 319 StGB RF eingeleitet („Beleidigung eines Vertreters der Staatsgewalt“). Als Kläger trat der Leutenant Ewgenij Baranow auf, der bei der Durchsuchung anwesend war. Baluch leugnet nicht, die Polizisten möglicherweise beschimpft zu haben, weil sie ihm während der Durchsuchung physische Gewalt antaten.
Am 8. Dezember 2016 fand im Haus der Partnerin von Wladimir Baluch eine weitere Durchsuchung statt. Während dieser wurden angeblich 89 Patronen auf dem Dachboden gefunden, 19 von diesen Patronen sollten sich zum sofortigen Gebrauch eignen. Am selben Tag wurde gegen Wladimir Baluch ein Strafverfahren gemäß Art. 222 Teil 1 StGB RF („Das ungesetzliche Erwerben, Übergeben, Aufbewahren, Befördern oder Tragen einer Feuerwaffe, ihrer wesentlichen Teile, von Munition, Sprengstoffen oder Sprengvorrichtungen“) eröffnet. Baluch wurde festgenommen. Am 13. Dezember 2016 wurde Baluch des illegalen Besitzes von Munition angeklagt.
Am 16. Januar 2018 wurde er durch die Richterin Elena Tedeewa zu 3 Jahren und 7 Monaten Haft in einer Ansiedlungskolonie und einer Geldstrafe von 10 Tausend Rubel verurteilt, am 14. März wurde die Strafe auf 3 Jahre und 5 Monate Haft in einer Ansiedlungskolonie abgemildert.
Am 29. August 2017 wurde bekannt, dass ein weiteres Strafverfahren gemäß Teil 1 Art. 318 StGB RF („Gewaltanwendung gegenüber einem Vertreter der Staatsgewalt“) gegen Wladimir Baluch eingeleitet wurde. Baluch wird vorgeworfen, am 11. August 2017 den Leiter der Justizvollzugsanstalt „Rasdolnenskoe“ Polizeikapitän Walerij Tkatschenko mit dem Ellenbogen in den Bauch geschlagen zu haben. Am 6. Dezember 2017 wurde die Anklage gemäß Teil 1 Art. 318 auf eine Anklage gemäß Teil 2 Art. 321 StGB RF geändert. („Desorganisation der normalen Tätigkeit von Einrichtungen, die die Isolierung von der Gesellschaft sicherstellen, durch Taten gegenüber einem Mitarbeiter der Freiheitsentzugs- oder Untersuchungshaftanstalt in Zusammenhang mit der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit“).
Am 5. Juli 2018 wurde Baluch für schuldig befunden und von der Richterin Tatjana Pyrkalo zu 3 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, die Gesamtstrafe beläuft sich damit auf 5 Jahre Besserungskolonie mit allgemeinem Regime und eine Geldstrafe von 10 Tausend Rubel.
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