Verurteilt nach
Art. 205 Teil 2 StGB RF („Terroristischer Akt, durchgeführt von einer Gruppe von Personen nach vorheriger Verabredung unter Anwendung von Feuerwaffen“) und Art. 205.4 Teil 1 StGB RF („Gründung einer terroristischen Vereinigung“) und Art. 222 Teil 2 StGB RF („Ungesetzliches Erwerben, Übergeben, Inverkehrbringen, Aufbewahren, Befördern oder Tragen von Waffen, ihrer wesentlichen Teile, Munition, Sprengstoffen oder Sprengstoffvorrichtungen durch eine Personengruppe nach vorheriger Verabredung“)
In Kürze
Sentsow Oleg Gennadiewitsch wurde am 13. Juli 1976 im Dorf Skalistoe Bachtschisarajskogo Rajona auf der Krim geboren. Er lebte in Simferopol und arbeitete als Kinoregisseur und Producer, war Aktivist der Bewegung „Avtomaidan“ und unterstützte die Bewegung für die vereinte Ukraine auf der Krim in Februar-März 2014.
Grund
Sentsow soll auf Anweiseung der Leiter von „Prawyj Sektor“ gehandelt haben und eine regionale Abteilung der Bewegung „Avtomaidan“ auf der Krim gegründet haben. Die Regionalabteilung soll folgende Ziele verfolgt haben: Durchführung von Diversionen und Erzwingen der Entscheidung über die Rückgabe der Krim an die Ukraine. Afanasiew, Tschirnij, Koltschenko und die polizeilich gesuchten Asanow, Borkin, Sujkow und Ziril sollten zu unterschiedlicher Zeit Mitglieder dieser Abteilung gewesen sein.
Hintergründe
Nach Angaben der Ermittler wurde Sentsow am 11. Mai 2014 verhaftet. Sentsow selbst behauptet, dass er am 10. Mai entführt wurde und am Tag vor der offiziellen Verhaftung gefoltert wurde. Nach Angaben seines Rechtsanwalts, Dmitrij Dinze, wurde Sentsow mit einer Plastiktüte gewürgt, geschlagen, ihm wurden Vergewaltigung und Mord angedroht, sollte er kein Geständnis ablegen.
Die Ermittler glauben, dass die terroristische Abteilung rund um Sentsow am 14. April einen Brandanschlag auf die Räume der „Russkaja obschtschina“ und am 18. April einen Brandanschlag auf die Geschäftsstelle der Partei „Einiges Russland“ in Simferopol verübte. Sentsow selbst sei bei den Brandanschlägen nicht anwesend gewesen, würde sich aber an diesen beteiligen, indem er anderen Teilnehmern Weisungen gegeben hätte.
In beiden Fällen gab es keine Opfer oder Verletzten, der Sachschaden beträgt im ersten Fall 30 Tausend, im zweiten Fall 200 Tausend Rubel.
Darüber hinaus wird der Gruppe vorgeworfen, eine Explosion des Lenin-Denkmals am 9. Mai und Anschläge auf andere geschichtsträchtige Denkmäler (darunter das „Ewige Feuer“) vorbereitet zu haben.
Im Zuge der Vorbereitung habe Tschirnij seinen Bekannten, den Chemiker Pirogow kontaktiert und ihn gebeten, eine Spreng- und Brandvorrichtung und eine Zündvorrichtung herzustellen. Pirogow wandte sich an das FSB und zeigte die geplante Straftat an. Er stimmte der Teilnahme an einer Sting-Operation zu. Im Rahmen der Sting-Operation übergab Pirogow Tschirij die Atrappe der Zündvorrichtung und lagerte die Spreng- und Brandvorrichtung in einem zuvor verabredeten Versteck ein. In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai entnahm Tschirnij die Attrappen der Spreng- und Brandvorrichtung aus dem Versteck und wurde dabei durch Mitarbeiter des FSB festgenommen.
Nach Angaben der Ermittler sei Sentsow der führende Leiter der Vorbereitung gewesen, er soll die Mittel für den Kauf der Bombe in Höhe von 200 Grivna zur Verfügung gestellt und Weisungen gegeben haben. Darüber hinaus soll er von seinen Handlangern verlangt haben, die Vorbereitung zu beschleunigen.
Die Voranhörung fand am 9. Juli beim Nord-Kaukasischen Militärgericht statt. Am 21. Juli fing der Gerichtsprozess an. Am 25. August 2015 wurde Sentsow zu 20 und Koltschenko zu 10 Jahren Freiheitsentzug in einer Besserungskolonie mit strengem Regime verurteilt.
Nach den Massenprotesten im Sommer 2019 hatte die russische Staatsanwaltschaft gegen 14 Teilnehmer Anklagen erhoben. Im…
В штабах Навального начались обыски. Они идут в более 40 городах России, сообщил бывший глава предвыборного штаба…
MdEP Lagodinsky fordert mehr Solidarität mit der demokratischen Zivilgesellschaft in Russland (mehr …)
Verurteilt nach Art. 212 Teil 2 StGB RF („Beteiligung an Massenunruhen, die mit Gewalt, Pogromen,…
Verurteilt nach Art 222 Teil 3 StGB RF („Ungesetzliches Erwerben, Übergeben, Inverkehrbringen, Aufbewahren, Befördern oder…
Dschewdet Isljamow und Islam Dschepparow wurden durch Unbekannte entführt, bis heute ist nichts über ihr…