Verurteilt nach
Art. 222.1 Teil 1 StGB RF („Entwendung oder Erpressung von Kernbrennstoffen oder radioaktiven Stoffen“) und Art. 223 Teil 1 StGB RF („Die ungesetzliche Herstellung oder Reparatur einer Feuerwaffe, Munition, Sprengstoffen oder Sprengstoffvorrichtungen“)
In Kürze
Schablij Gleb Fjodorowitsch wurde am 27. April 1975 geboren, war in Sewastopol wohnhaft, hat die russische und die ukrainische Staatbürgerschaften. Verurteilt zu 5 Jahren Freiheitsentzug in einer Besserungskolonie mit allgemeinem Regime. In Haft seint dem 15. November 2016.
Grund
Am 16. November wurde in einem Unternehmen in Sewastopol, in dem Schablij als stellvertretender Geschäftsführer tätig war eine Durchsuchung durchgeführt. In seinem Arbeitszimmer fand man im Safe eine selbstgefertigte Sprengstoffvorrichtung und einen Sprengzünder. Am selben Tag wurde im Simferopol ein anderer Anwohner Sewastopols, der ehemalige Marineoffizier Alexej Stognij festgenommen.
Hintergründe
Am 21. November 2016 zeigte der russische Sender „Perwyj Kanal“ eine Reportage, in der behauptet wurde, dass Schablij und Stognij zugunsten des ukrainischen Geheimdienstes spionierten und ihre unternehmerische Tätigkeit dabei als einen Tarnmantel nutzten. Der Sender zeigte ein Video der Verhaftung von Stognij durch maskierte FSB-Mitarbeiter. Ebenfalls zeigte der Sender Zusammenschnitte einiger Phrasen, in denen Gleb Schablij sagt, dass er eine Aufgabe der Generaldirektion des Geheimdienstes des Verteidigungsministeriums der Ukraine erfüllt habe. In dem Video fügt Stognij hinzu: „Unsere Aufgabe war (das Sammeln von Informationen über) Objekte, Infrastruktur, Schiffe der Schwarzmeerflotte, und Daten von Marineoffizieren, die auf den Schiffen der Schwarzmeerflotte dienen, insbesondere von Offizieren, welche von den Seestreitkräften der Ukraine in die Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation übergetreten sind“. Stognij und Schablij werden nicht in einem Bild, sondern getrennt gezeigt.
Am 17. November 2016 wurde durch die Ermittlungsabteilung des UFSB für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol ein Strafverfahren gegen Gleb Schablij eröffnet. Er wurde beschuldigt, ein Verbrechen gemäß Art 223.1 Teil 1 StGB RF („Ungesetzliche Herstellung einer Waffe“) begangen zu haben und wurde per Gerichtsbeschluss als Verdächtigter festgenommen. Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen Alexej Stognij eröffnet, er wurde ebenfalls festgenommen.
In den ersten Tagen nach der Verhaftung verlautbarte der FSB, dass Schablij ein Kapitän zweiten Ranges und ein Offizier des ukrainischen Geheimdienstes und Stognij ein Oberst desselben Geheimdienstes sei. Das ukrainische Verteidigungsministerium teilte mit, die beiden Personen hätten sich noch vor der Okkupation der Krim aus dem Militärdienst in den Ruhestand versetzen lassen. Sie seinen keine Diversanten gewesen.
Weder Schablij, noch Stognij vurden der Vorbereitung eines Sabotageaktes angeklagt. Weder in der Anklageschrift. noch im Gerichtsurteil wurden die Verbindung von Schablij und Stognij zu der „Sabotagegruppe von Schtyblikow“ oder die Verbindung von Schablij und Stognij untereinander erwähnt.
Am 23. Oktober 2017 verurteilte die Richterin des Gagarinskij Rajonnyj Gericht der Stadt Sewastopol Ljudmila Petrowna Tumajkina Schablij zu Freiheitsentzug für die Dauer von 5 Jahren in einer Besserungskolonie mit allgemeinem Regime und zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tausend Rubel.
Am 20. März 2018 prüfte das Gericht der Stadt Sewastopol die Berufung. Die Strafe wurde abgemildert, indem Schablij von der Zahlung der Geldstrafe befreit wurde. Im Übrigen wurde die Strafe bestätigt. Der Verurteilte gab keine Schuld zu.
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