Verurteilt nach
Art. 282.2 Teil 2 StGB RF („Die Beteiligung an der Tätigkeit einer gesellschaftlichen oder religiösen Vereinigung oder einer anderen Organisation, hinsichtlich derer durch Gericht eine in Rechtskraft erwachsene Entscheidung über die Auflösung oder das Verbot der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Ausübung einer extremistischen Tätigkeit erlassen wurde.“)

In Kürze
Bacholdin Denis Igorewitsch wurde am 14. August 1981 in Moskau geboren. Bis 2014 lebte er in Moskau, danach siedelte er in die Ukraine um.

Begründung
Nicht später als am 24. Oktober 2014 entschied sich Bacholdin, „ein aktiver Oppositioneller des Regimes auf dem Territorium der Russischen Föderation“, der Organisation „Prawyj Sektor“ beizutreten. Vom 24. Oktober 2014 bis zum 9.März 2017 war er Mitglied der Organisation „Prawij Sektor“ und „in Kenntnis der Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 17. November 2014 über die Einstufung dieser Organisation als extremistisch und ihr Verbot auf dem Territorium der Russischen Föderation“

Geschichte
In der Nacht auf den 9. März 2017 wurde Denis Bacholdin in der Nähe der Siedlung
Susemka im Gebiet Brjansk festgenommen, weil er verdächtigt wurde, einen Verstoß nach Art 18.1 OWiG („Verletzung der staatlichen Grenzbestimmungen“) begangen zu haben.

Seit dem 10. März wird Bacholdin verdächtigt, ein Verbrechen gemäß Art. 282.2 Teil 2 begangen zu haben. Bacholdin gibt an, nach dem Verhaftung für 12 Stunden mit Handschellen an einem Heizkörper gefesselt und mit Füßen gegen den Kopf geschlagen worden zu sein. Nach seinen Angaben versuchten die Ermittler auf diesem Wege, ein Geständnis über seine Beteiligung am „Prawyj Sektor“ zu erzwingen.

Am 12. März ordnete das Sowetskij Rajonnyj Gericht eine Zwangsmaßnahme in der Form einer Festnahme an. Seit dem befindet sich Bacholdin in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 der Stadt Brjansk. Am 17. März wurde er angeklagt, darüber bekam seine Mutter bekam am selben Tag eine Information.

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