Maximum aus Murmansk muss eine Geldstrafe als «ausländischer Agent» zahlen

Maximum aus Murmansk muss eine Geldstrafe zahlen und wird in das stigmatisierende Register "ausländischer Agenten" eingetragen.

Maximum aus Murmansk muss eine Geldstrafe zahlen und wird in das stigmatisierende Register "ausländischer Agenten" eingetragen.

Die Einschüchterung von LGBT- und Bürgerrechtsorganisationen in Russland geht weiter. Am Donnerstag entschied ein Gericht in Murmansk, dass sich die örtliche Organisation Maximum zu Unrecht geweigert habe, sich als "ausländischer Agent" zu registrieren.

Nach dem entsprechenden Gesetz aus dem Jahr 2012 müssen sich Organisationen entsprechend bezeichnen, wenn sie finanzielle Hilfe aus dem Ausland erhalten. Neben der Diskreditierung – in einem Klima, in der Homosexualität von Politik und Medien ohnehin als etwas "westliches" dargestellt wird – bringt eine entsprechende Negativ-Anerkennung auch zusätzliche Buchhaltungspflichten, Verstöße dagegen können wie eine Nicht-Registrierung als "Agent" zu empfindlichen bis existenzbedrohenden Geldstrafen führen. Verantwortlichen drohen zudem Haftstrafen bei Formfehlern.

Der Witz an dem Gesetz ist zusätzlich, dass die meisten Organisationen auf die Gelder aus dem Ausland angewiesen sind: Eine Förderung durch den russischen Staat erhalten sie nicht.

Zwangsregistrierung

Maximum bietet den LGBT der Region soziale und juristische Unterstützung. Im Februar war die Organisation von der Regierung als "Agent" eingestuft worden, sie lehnte aber die stigmatisierende Registrierung ab. Deswegen verurteilte sie das Gericht nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Rubel (rund 4.580 Euro) und zum Eintrag in das Register.

Die internationale LGBT-Organisation ILGA Europe weist darauf hin, dass Maximum bereits ihr zweites Mitglied ist, das als "ausländischer Agent" eingestuft wird: Im letzten Dezember ereilte bereits die Organisation Rakurs aus Archangelsk das Schicksal. Beide Organisationen wollen noch in Berufung gehen.

Razzien und Prozesse

LGBT-Organisationen gehörten, neben u.a. Amnesty International, wichtigen russischen Bürgerrechtsgruppen oder einer Vereinigung von Müttern von Soldaten, von Anfang an zu den wenigen Gruppen, gegen die der Staat mit dem neuen Gesetz vorging. 2013 hatte es bei zahlreichen Organisationen Razzien gegeben, darunter in St. Petersburg bei der LGBT-Organisation "Coming Out" und dem queeren Filmfestival "Side by Side" (queer.de berichtete).

Während Ermittlungen gegen die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung nach Protesten der Bundesregierung eingestellt wurden, ging das Vorgehen gegen diese beiden Organisationen weiter (und nicht nur nach diesem Gesetz). Inzwischen wurde dazu mehrere Prozesse geführt, in beiden Fällen auch gegen die Leiter der Organisationen, die sich aber vor Gericht durchsetzen konnten.

"Side by side" konnte alle Prozesse gewinnen, da für die "Anerkennung" als Agent eine politische Tätigkeit notwendig ist. Bei "Coming out" gingen diverse Prozesse unterschiedlich aus, im letzten Sommer sah sich die Organisation, die wichtige Lebenshilfe leistet, zum zweiten Mal zu einem mehrwöchigen Stopp der Arbeit gezwungen. Ihr Kampf geht weiter.

Quelle: Queer.de